Bachmann Montagestecker 960.101
Bachmann Montagestecker 960.101
EVOLT24 - Art.
1156267
GTIN / EAN
4057298024870
Hersteller
Bachmann
Hersteller-Art.
960.101
Zolltarifnr.
85366990
Ursprungsland
China
15 Jahre online
Sichere Zahlung
Experten Beratung
Top Qualität
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Montagestecker, schwarz, CEE 7/7 2-polig mit Schutzkontakt, wiederanschließbar, 16A/250V
| Ausführung | Stecker CEE 7/4 (Typ F) |
|---|---|
| Werkstoff | Kunststoff |
| Werkstoffgüte | Polyvinylchlorid (PVC) |
| Schutzart (IP) | IP20 |
| Steckrichtung | gerade |
| Anschlusstechnik | Schraubklemme |
| Farbe | schwarz |
| Polzahl | 2 |
| Nennspannung | 250 V |
| Nennstrom | 16 A |
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Angaben zum Hersteller (Informationspflicht gem. Produktsicherheitsverordnung)
Bachmann GmbH
Ernsthaldenstr. 33
70565 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: info@bachmann.com
https://www.bachmann.com
Warn- und Sicherheitshinweise
Installationshinweis gemäß § 13 NAV: Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einer Nennspannung von 230 V abhängig von ihrer Leistungsaufnahme entweder mit einem Schutzkontaktstecker oder für den Festanschluss (ohne Stecker) geliefert werden. Verfügt das Gerät über einen Festanschluss, muss die Installation durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen.
Geräte mit einer Nennspannung von 400 V sind an einen geeigneten Starkstromanschluss anzuschließen und dürfen ausschließlich von einer Elektrofachkraft installiert werden.
Für Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist vor der Installation die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers erforderlich. Bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit Ihrem Netzbetreiber oder mit einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmen in Verbindung. Ein solches Unternehmen unterstützt Sie bei der Beantragung und Einholung der notwendigen Genehmigung.
Bachmann GmbH
Ernsthaldenstr. 33
70565 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: info@bachmann.com
https://www.bachmann.com
Warn- und Sicherheitshinweise
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Geräte mit einer Nennspannung von 400 V sind an einen geeigneten Starkstromanschluss anzuschließen und dürfen ausschließlich von einer Elektrofachkraft installiert werden.
Für Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist vor der Installation die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers erforderlich. Bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit Ihrem Netzbetreiber oder mit einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmen in Verbindung. Ein solches Unternehmen unterstützt Sie bei der Beantragung und Einholung der notwendigen Genehmigung.